Reinigen – Überprüfen (Sicherheitsprüfung)
Wie oft eine Überprüfung oder Reinigung Ihrer Feuerungsanlage durchgeführt wird, schreibt uns, als zugelassenem Schornsteinfegerbetrieb, die jeweils gültige Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vor.
Eine Reduzierung der vorgeschriebenen Anzahl der Reinigungen, Überprüfungen und Messungen ist nicht zulässig. Über die Mindestanzahl der vorgeschriebenen Reinigungen, Überprüfungen und Messungen hinaus, sind freiwillige Vereinbarungen jederzeit möglich.
Messen (Umweltschutzprüfung)
Einmalige sowie wiederkehrende Messungen an Feuerstätten zur Überwachung der Umweltanforderungen legt die „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) fest.
Wie bereits oben erwähnt sind Abweichungen von der Mindestanzahl der Messungen nicht möglich. Freiwillige zusätzliche Messungen führen wir gerne für Sie an Ihrer Feuerungsanlage durch.
Bescheinigen
Für unsere an Ihrer Feuerungsanlage durchgeführten Arbeiten stellen wir Ihnen die notwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigen aus und verwalten diese für Sie komfortabel.
Neu!
Sie können sich jederzeit über unseren digibase Account anmelden. Nach erfolgreicher Anmeldung durch Sie werden Ihnen ab sofort alle Dokumente digital zur Verfügung gestellt.
Gesetzliche Informationen zu vorgenannten Punkten finden Sie auf der Webseite unseres Dachverbandes Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.